AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Sozialkaufhäuser Klawotte (Sozialkaufhäuser des AWO Kreisverbandes München-Land e.V.)

Präambel

Die Klawotten des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. verkaufen Waren, die ihnen entweder kostenfrei überlassen wurden oder die sie selbst angefertigt haben. Es handelt sich hierbei ausschließlich um Gebrauchtwaren oder um Stücke, die aus gebrauchten Waren neu designt wurden. Alle Waren werden auf Sauberkeit und Ordnungsmäßigkeit hin untersucht.

Es werden keine weitergehenden Zusagen über die besichtigten Stücke abgegeben, insbesondere werden über die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen hinaus keine Zusagen, Zusicherungen und Garantien abgegeben.

I. Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten für jeden zwischen den Klawottenund dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über den Verkauf von gebrauchten Kleidungsstücken, Gegenständenund neu aus gebrauchten Sachen designten Waren.
(2) Die Verkaufsbedingungen werden Bestandteil jedes zwischen den Klawotten unddem Käufer geschlossenen Vertrags und gelten mit Abschluss des Kaufvertrags als angenommen.
(3) Die gebrauchten Waren werden ausschließlich an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB verkauft.

II. Vertragsinhalt/Funktionsfähigkeit
(1) Der Käufer erwirbt ausschließlich gebrauchte Waren. Diese Waren sind den Klawotten kostenlos durch Dritte zum Verkauf überlassen worden.
(2) Die Waren weisen dem Alter und dem üblichen Gebrauch entsprechend Gebrauchsspuren auf. Es handelt sich nur im Einzelfall um Neuware.
(3) Der Käufer hat sich bei Erwerb und Erhalt der Ware von der Ordnungsmäßigkeit zu überzeugen und erkennt diese mit Abschluss des Kaufes an.

III. Preise/Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise sind Bruttopreise, das heißt, die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten.
(2) Der Kaufpreis ist sofort vor Ort fällig.
(3) Die Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Klawotten (Eigentumsvorbehalt).

IV. Reservierung/Nichtabholen der Ware/Rücktritt
(1) Auf Wunsch des Kunden kann die Ware biszu 5 Tage reserviert werden. Ab dem 6. Tag wird die Ware wieder in den Verkauf gegeben. Reservierungen darüber hinaus sind mit den Klawotte-Leitungen individuell zu vereinbaren.
(2) Wird die Ware trotz Reservierung verkauft oder kommt diese zu Schaden, so erwachsen dem Kunden hieraus keine Rechte auf Schadensersatz.
(3) Sollte der Kunde den Kauf bereits getätigt haben und möchte seine Ware beanstanden, kann der Kaufbetrag nicht in Bargeld ausgezahlt werden, sondern der Kunde erhält eine Gutschrift über die gezahlte Summe.

V. Gewährleistung/Haftung
(1) Die Gebrauchtware weist übliche Gebrauchs-  und Nutzungsspuren auf. Die neu designten Stücke sind Unikate, die in Aufbau und Material individuell gestaltet wurden. Dabei handelt es sich um keine Mängel, die eine Gewährleistung nach sich ziehen.
(2) Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, so besteht zunächst nur ein Nacherfüllungsanspruch im Sinne einer Nachbesserung. Eine Nachbesserung im Sinne einer Nachlieferung ist infolge des Zustands als Gebrauchtware unmöglich.
(3) Im Falle, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, hat er die Kaufsache Zug-um-Zug gegen Erstattung des Kaufpreises bei den Klawotten zurückzugeben.

VI. Schlussbestimmung
Ergänzungen, Aufhebungen und Nebenabreden des Kaufvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
Sind einzelne Klauseln unwirksam, so bleiben im Übrigen die anderen Klauseln bestehen, insbesondere wird nicht der gesamte Vertrag unwirksam.

München, 01.08.2020
KlawottenTräger: AWO Kreisverbandes München-Land e.V.

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